Gestaltete Freizeit/Pausenaufsicht
Wir öffnen unsere Klassen während der gestalteten Freizeit für alle SchülerInnen und fühlen uns für alle verantwortlich.
Im Rahmen der Schule für Geistigbehinderte als Ganztagsschule möchten wir die SchülerInnen befähigen, Freizeitmöglichkeiten kennenzulernen und nach eigenen Bedürfnissen zu nutzen. Voraussetzung für ein Freizeitbewusstsein ist die Erfahrung von gebundenen und freien Zeiten, d.h. von Unterricht im engeren Sinn und der gestalteten Freizeit an unserer Schule. In der gestalteten Freizeit stellen wir den SchülerInnen Räume zur Verfügung, die zur Anbahnung sozialer Kontakte auffordern, in denen entsprechende Materialien und Geräte zur Aktivität motivieren und möglichst späteren außerschulischen Freizeitmöglichkeiten entsprechen. Gezielte und betreute Angebote werden von uns bei ausreichender personeller Besetzung gemacht.
- Die gestaltete Freizeit wird durch Klingeln angekündigt bzw. beendet. Die SchülerInnen sollen die Klassen erst nach dem Klingeln zur Pause verlassen.
- Die Pausenaufsicht wird in der Lehrerkonferenz festgelegt.
- Zwei LehrerInnen führen die Aufsicht bei schlechter Witterung in Haus und Außengelände oder bei guter Witterung nur im Außengelände.
- Plastikfahrzeuge dürfen während der gestalteten Freizeit (Pause) von den VorstufenschülerInnen auf dem Schulhof (asphaltierte Fläche) benutzt werden.
Gestaltete Freizeit - Pausenaufsichtszeiten
10.15 - 10.45 Uhr und 13.15 - 13.45 Uhr